ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Christof Rieken | Fotografie , Moritzstraße 19, 10969 Berlin
ALLGEMEINES
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
URHEBERRECHT
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den geschäftlichen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder z.B. im Internet auf sozialen Netzwerken ist der Name des Fotografen zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz in Höhe des 2-fachen Auftragswertes.
7. Fotos, die zur Auswahl zur Verfügung gestellt werden, dürfen nicht anderweitig als zu diesem Zweck verwendet werden.
8. Der Fotograf ist berechtigt, die entstandenen Bilder zur Eigenwerbung auf seiner Homepage und einer individuellen Akquise zu nutzen.
VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT
1. Für die Herstellung der Lichtbilder fallen für den Kunden Kosten entsprechend dem gebuchten Paket an.
2. Der vereinbarte Preis ist per Überweisung sofort ohne Abzug zu bezahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreissig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder und Waren Eigentum des Fotografen.
4. Hat der Auftraggeber Beanstandungen an den Lichtbildern, so sind diese innerhalb von 14 Tagen mit dem Fotografen abzustimmen.
HAFTUNG
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben.
2. Der Fotograf verwahrt die Foto-/Bilddateien sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Foto-/Bilddateien nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
NEBENPFLICHTEN
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
AUSFALLHONORAR
1. Sollte es dem Auftraggeber nicht möglich sein, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, muss dies frühzeitig dem Fotografen mitgeteilt werden. Bei Absagen innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin können Ausfallgebühren in Höhe von 50% des vereinbarten Auftragswertes in Rechnung gestellt werden. Der Fotograf versucht jedoch gemeinsam mit dem Auftraggeber nach Möglichkeit einen Ersatztermin zu finden.
2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
DATENSCHUTZ
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
BILDBEARBEITUNG
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des Paragraphen 8 UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bildern elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stelle den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Berlin, den 1. März 2019